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MELDUNG aus UMWELT + ENERGIE
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Streit um
Preiserhöhungsboykott
Empörung über
Gaslieferanten
Mit saftigen Preiserhöhungen haben die Gaslieferanten für
Empörung gesorgt. Verbraucherschützer sind sich einig: Die
Preiserhöhung ist unberechtigt. Uneinigkeit herrscht
allerdings über einen Boykott. Eine ganze Reihe von Verbänden
ruft dazu auf, den auf überzogene Preiserhöhungen
entfallenden Teil der Gasrechnungen nicht zu bezahlen.
Andere Verbraucherschützer sind vorsichtiger. Sie empfehlen
lediglich, sämtliche Rechnungen unter Vorbehalt zu zahlen.
STIFTUNG WARENTEST online informiert über die Rechtslage
und erklärt den Hintergrund zum Streit um die Gaspreise.
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Keine
Konkurrenz
Die Energieversorger mit Gasleitungsnetzen sind fein raus. Sie
müssen keine Konkurrenz fürchten. Anders als bei Strom, Heizöl
und Flüssiggas haben Kunden keine Wahl. Gas aus der Leitung
gibts entweder vom lokalen Energieversorger oder gar nicht.
Verbraucherverbände fordern seit vielen Jahren eine
Liberalisierung des Marktes wie bei Telefon oder Strom. Bis
jetzt jedoch sind die Gasunternehmen mit Leitungsnetzen in
ihrem Gebiet jeweils Monopolisten. Bundesweit rund 600
Unternehmen vom kleinen Stadtwerk bis hin zu Energiegiganten
wie Eon oder Ewe bieten die Gaslieferung übers Leitungsnetz
an.
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Keine
Regeln im Vertrag
Den Gaspreis legen die Unternehmen fest. In vielen Fällen ist
nach Angaben von Verbraucherschutzanwalt Thomas Fricke aus
Jena schon unklar, ob Preiserhöhungen überhaupt zulässig
sind. Voraussetzung dafür ist eine wirksame Klausel im
Vertrag. Wo eine Preiserhöhung zulässig ist, behalten sich
die Unternehmen vor, den Preis festzulegen. Eine Grenze zieht
nur das Bürgerliche Gesetzbuch: Die Bestimmung ist nach
billigem Ermessen zu treffen, heißt es in Paragraph 315. Mit
anderen Worten: Der Preis muss fair sein. Was billigem
Ermessen entspricht, ist unter Berücksichtigung der
Interessen der Vertragsparteien und des in vergleichbaren Fällen
üblichen festzustellen.
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Keine
Genehmigung nötig
Gut für Gaskunden: Die Beweislast dafür, dass der neue
Gaspreis billigem Ermessen entspricht, hat das jeweilige
Energieunternehmen. Nicht so gut für Kunden: Ohne
Gerichtsverfahren bleibt unklar, ob der neue Gaspreis fair
ist. Eine Genehmigung brauchen die Energieversorger für ihre
Preiserhöhungen nicht. Nur bei kommunalen
Energieversorgungsunternehmen wie etwa Stadtwerken müssen
zuweilen politische Gremien ihr Plazet geben. Einzige
Kontrollinstanz: Die Kartellbehörden. Die überprüfen jedoch
nur besonders krasse Fälle und monieren missbräuchlich
festgesetzte Preise. Welcher Gaspreis fair ist, ermitteln sie
nicht.
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Viel
Arbeit für Gerichte
Die Folge: Im Ernstfall müssen Gerichte für jedes der rund
700 Energieunternehmen einzeln prüfen, ob der Gaspreis fair
ist. Falls nicht, legt das Gericht selbst einen neuen Gaspreis
fest. Ob solche Verfahren in Gang kommen, hängt von den
Kunden ab. Sie haben zwei Möglichkeiten: Wenn sie - wie von
vielen Verbraucherverbänden empfohlen - eine Erhöhung der
Gaspreise um höchstens zwei Prozent akzeptieren und sich
weigern, mehr Geld zu zahlen, kann das Energieunternehmen
Klage erheben. Es muss dann mit offenen Karten spielen und das
Gericht davon überzeugen, dass die Preiserhöhung fair ist.
Zweite Möglichkeit für Kunden: Sie schreiben an Ihren
Gaslieferanten, dass sie die Preiserhöhung nicht oder nur
teilweise akzeptieren und zahlen die darauf entfallenden Beträge
nur unter Vorbehalt und als Vorschuss für den Fall, .dass die
Preiserhöhung doch der Billigkeit entsprechen sollte. Wenn
ein anderer Kunde des Unternehmens sich vor Gericht
durchsetzt, können Sie zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.
Falls eine andere Klage ausbleibt oder der Energieversorger
die Rückforderung nicht akzeptiert, bleibt immer noch die Möglichkeit
einer Klage auf Rückzahlung von zu viel bezahlten Beträgen.
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Kaum
Risiko für Kläger und Boykotteure
Den Gashahn werden die Energieversorger Preiserhöhungsboykotteuren
nicht zudrehen. Die Sperrung des Anschlusses ist bei säumigen
Zahlern nur als letztes Mittel und nur bei erheblichen Rückständen
zulässig. Auch das Gerichtskostenrisiko für klagende und
verklagte Gaskunden hält sich in Grenzen. Wenn ein
Gaslieferant vor Gericht die Kalkulation offen legt und sich
damit tatsächlich die geforderte Preiserhöhung begründen lässt,
ist immer noch ein so genanntes Anerkenntnis möglich. Die
Gerichtskosten hat dann das Energieunternehmen zu tragen.
Verbraucherschützer vermuten allerdings: Klagen wird es gar
nicht geben. Bisher jedenfalls sei noch kein einziger Fall
bekannt geworden, in dem ein Energieversorger Klage auf
Zahlung der erhöhten Preise erhoben hat, berichten sie. Dabei
war die Berichterstattung der Verbraucherzentralen auf großes
Echo gestoßen. Allein in Hamburg riefen rund 40 000
Gaskunden ein Musterschreiben ab, in dem die Preiserhöhung
zurückgewiesen und die Zahlung der auf die Erhöhung
entfallenden Entgelte verweigert wird.
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Bundesamt
meldet sinkende Gaspreise
Ob die Gaslieferung wirklich teurer werden muss, ist unklar.
Die Energieunternehmen behaupten, dass sie selbst steigende
Gaspreise zahlen müssen. Nach ihrer Darstellung ist der Preis
für die Erdgaslieferungen an den Ölpreis gekoppelt. Dieser
ist tatsächlich von durchschnittlich 28 US-Dollar im Jahr
2003 auf bis zu 50 US-Dollar pro Fass Rohöl im Jahr 2004
gestiegen. Andererseits: Nach Zahlen des Bundesamts für
Wirtschaft ist der Preis für Lieferungen von Gas aus dem
Ausland in den ersten acht Monaten des Jahres 2004 sogar
gesunken. 80 Prozent des Gases werden aus dem Ausland nach
Deutschland geliefert. Die größte Menge kommt aus Russland.
Hinzu kommt: Nach Berechnungen von Experten machen die Kosten
für den Gaseinkauf nur einen Anteil von nicht mal 20 Prozent
der Gasrechnung aus. Nach einer Untersuchung der Technischen
Universität München entfallen über die Hälfte der Kosten für
die Lieferung von Gas in die Haushalte auf Handel, Transport
und Bau und Instandhaltung von Gasleitungen. Mit anderen
Worten: Eine Erhöhung der Preise für den Gaseinkauf um zehn
Prozent führt rein rechnerisch zu einer Erhöhung des
Gaspreises für Endkunden um knapp zwei Prozent.
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